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   VG Bayreuth, 11.04.2022 - B 7 S 22.244   

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VG Bayreuth, 11.04.2022 - B 7 S 22.244 (https://dejure.org/2022,26246)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 11.04.2022 - B 7 S 22.244 (https://dejure.org/2022,26246)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 11. April 2022 - B 7 S 22.244 (https://dejure.org/2022,26246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § ... 80 Abs. 3; Art. 138 Abs. 1 VO (EU) Nr. 2017/625; Art. 6 VO (EU) Nr. 2015/2283; Art. 7 Abs. 1a) VO (EU) Nr. 1169/2011; Art. 3 Abs. 2 VO (EU) Nr. 2015/2283; Art. 3 Abs. 2a) VO (EG) Nr. 1334/2008
    Untersagung des Inverkehrbringens cannabishaltiger Lebensmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Regensburg, 21.01.2022 - RN 5 S 21.2172

    Untersagung des Inverkehrbringens von CBD-haltigen Lebensmitteln aus Gründen des

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.04.2022 - B 7 S 22.244
    Es bedarf vielmehr einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (VG Regensburg, B.v. 21.1.2022 - RN 5 S 21.2172 - juris Rn. 36; BVerwG, B.v. 18.9.2001 - 1 DB 26.01 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Diese beiden Teile der Definition sind kumulativ anzuwenden, das heißt ein Stoff ist nur dann ein Aroma, wenn er beide Begriffselemente erfüllt (VG Regensburg, B.v. 21.1.2022 - RN 5 S 21.2172 - juris Rn. 44).

    Im Falle der Verwendung von CBD als Lebensmittelzutat kommt hinzu, dass CBD von Seiten der Wissenschaft verschiedene Nebenwirkungen zugeschrieben werden (vgl. VG Regensburg, B.v. 21.1.2022 - RN 5 S 21.2172 - juris Rn. 86).

    Da im Rahmen des Eilrechtsschutzverfahrens die wirtschaftlichen Auswirkungen der angeordneten Maßnahmen für den Antragsteller nicht abschätzbar sind, geht das Gericht vom Regelstreitwert aus, der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs zu halbieren ist (vgl. VG Regensburg, B.v. 21.1.2022 - RN 5 S 21.2172 - juris Rn. 90; BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 20 CS 22.307 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 07.03.2022 - 20 CS 22.307

    Unbegründete Beschwerde gegen das Verbot des Inverkehrbringens eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.04.2022 - B 7 S 22.244
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung handelt es sich bei Lebensmitteln, denen CBD, das durch Extraktion aus der Hanfpflanze oder auch synthetisch gewonnen worden ist, zugegeben wurde, um neuartige Lebensmittel nach § 3 Abs. 2 Buchst. a NFV (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 20 CS 22.307 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Werden mit dem zugesetzten Stoff hingegen hauptsächlich ernährungsphysiologische Zwecke verfolgt, handelt es sich bereits begrifflich nicht um ein "Aroma" oder einen "Aromaextrakt" (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 20 CS 22.307 - juris Rn. 8).

    Da im Rahmen des Eilrechtsschutzverfahrens die wirtschaftlichen Auswirkungen der angeordneten Maßnahmen für den Antragsteller nicht abschätzbar sind, geht das Gericht vom Regelstreitwert aus, der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs zu halbieren ist (vgl. VG Regensburg, B.v. 21.1.2022 - RN 5 S 21.2172 - juris Rn. 90; BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 20 CS 22.307 - juris Rn. 10).

  • EuGH, 19.11.2020 - C-663/18

    Ein Mitgliedstaat darf die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedstaat

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.04.2022 - B 7 S 22.244
    Diesbezüglich werde verwiesen auf eine Entscheidung des EuGH vom 19.11.2020 (Az. C-663/18), in dem es wörtlich zitiert wie folgt heiße: "Nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, der zu berücksichtigen ist, hat das in Rede stehende CBD, anders als Tetrahydrocannabinol, ein weiteres Cannabinoid des Hanfs, offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit".

    Diese ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2020 (Az. C-663/18).

    Vor diesem Hintergrund kommt es auf die Erwägungen unionsrechtlicher Rechtsprechung (EuGH, U.v. 19.11.2020 - C-663/18 - juris; EuG, U.v. 11.9.2002 - T-13/99 - juris) und einer etwaigen Bewertung der WHO - auf die der Prozessbevollmächtigte hingewiesen hat - nicht an.

  • OLG Frankfurt, 02.03.2021 - 6 W 15/21

    Sojabohnenextrakt mit Spermidingehalt von 0,2 % kein neuartiges Lebensmittel nach

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.04.2022 - B 7 S 22.244
    Das OLG Frankfurt a. M. habe beispielsweise in seinem Beschluss vom 02.03.2021 (Az. 6 W 15/21) ausgeführt, dass, da es um ein Vertriebsverbot für ein Erzeugnis gehe, mit Rücksicht auf die weitreichenden Konsequenzen an die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast gesteigerte Anforderungen zu stellen seien.

    Die zitierten Entscheidungen (OVG NW, B.v. 2.3.2021 - 9 B 1469/20; OLG Frankfurt a.M., B.v. 2.3.2021 - 6 W 15/21) ändern an dem oben Genannten nichts.

  • EuGH, 14.04.2011 - C-327/09

    Mensch und Natur - Art. 249 Abs. 4 EG - Handlungen der Organe - An einen

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.04.2022 - B 7 S 22.244
    Auch der EuGH führe in seinem Urteil vom 14.04.2011 (Az. C-327/09) aus, dass selbst eine negative Entscheidung der Kommission, mit der die Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Lebensmittels in der Union verweigert werde, gegenüber Dritten nicht verbindlich sei.

    Die Entscheidung des EuGH (U.v. 14.4.2011 - C-327/09) und des Verwaltungsgerichts München (U.v. 13.5.2004 - M 4 K 03.4528) stehen dem Bescheid nicht entgegen.

  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.04.2022 - B 7 S 22.244
    Bloße Spekulationen für die Annahme von Gesundheitsrisiken würden jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH in keiner Weise ausreichen (EuGH, U.v. 11.09.2002, T-13/99).

    Vor diesem Hintergrund kommt es auf die Erwägungen unionsrechtlicher Rechtsprechung (EuGH, U.v. 19.11.2020 - C-663/18 - juris; EuG, U.v. 11.9.2002 - T-13/99 - juris) und einer etwaigen Bewertung der WHO - auf die der Prozessbevollmächtigte hingewiesen hat - nicht an.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2021 - 9 B 1469/20

    Beschwerde gegen die Untersagung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, die

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.04.2022 - B 7 S 22.244
    Auch das OVG Nordrhein-Westfalen habe in seinem Beschluss vom 02.03.2021 (Az. 9 B 1469/20) ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei den verschiedenen CBDhaltigen Produkten differenziert werden müsse und nicht jedes Produkt und jeder Extrakt unabhängig von der Art und Weise des Herstellungsverfahrens und dem Gehalt an CBD der Novel Food-Verordnung unterliegen könne.

    Die zitierten Entscheidungen (OVG NW, B.v. 2.3.2021 - 9 B 1469/20; OLG Frankfurt a.M., B.v. 2.3.2021 - 6 W 15/21) ändern an dem oben Genannten nichts.

  • VGH Bayern, 27.12.2017 - 20 CS 17.1609

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.04.2022 - B 7 S 22.244
    Denn bei lebensmittelrechtlichen Anordnungen im Interesse des Verbraucherschutzes und insbesondere auch des Gesundheitsschutzes fällt das öffentliche Interesse an einem Sofortvollzug (Vollzugsinteresse) regelmäßig mit dem Erlassinteresse zusammen (vgl. VG Würzburg, B.v. 10.2.2021 - W 8 S 21.117 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 27.12.2017 - 20 CS 17.1609 - juris Rn. 4).
  • VG Würzburg, 10.02.2021 - W 8 S 21.117

    Sofortverfahren, ausreichende Begründung des Sofortvollzugs, eventueller

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.04.2022 - B 7 S 22.244
    Denn bei lebensmittelrechtlichen Anordnungen im Interesse des Verbraucherschutzes und insbesondere auch des Gesundheitsschutzes fällt das öffentliche Interesse an einem Sofortvollzug (Vollzugsinteresse) regelmäßig mit dem Erlassinteresse zusammen (vgl. VG Würzburg, B.v. 10.2.2021 - W 8 S 21.117 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 27.12.2017 - 20 CS 17.1609 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 07.09.2020 - 11 CS 20.1436

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei fehlender Eignung zur Fahrgastbeförderung

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.04.2022 - B 7 S 22.244
    Andererseits kommt es im Rahmen des formellen Begründungserfordernisses auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung nicht an, da § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung normiert (BayVGH, B.v. 7.9.2020 - 11 CS 20.1436 - juris Rn. 20; Schoch/Schneider/Schoch, 41. EL Juli 2021, VwGO § 80 Rn. 246).
  • VG Düsseldorf, 17.07.2012 - 16 K 4137/11

    Einstufung eines Lebensmittels als Funktionsarzneimittel bzw. als

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 9 S 3951/20

    Lebensmittel; Eintragung in das "Novel Food Catalogue"; diätetische Verwendung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2021 - 9 B 1574/20

    Beschwerde gegen die Untersagung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, die

  • VG Berlin, 21.02.2022 - 14 L 611.21
  • VG München, 13.05.2004 - M 4 K 03.4528

    Zulässigkeit des in Verkehrbringens verschiedener Teesorten mit dem pflanzlichen

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 27/14

    Bohnengewächsextrakt - Wettbewerbsverstoß: Prüfung der Neuartigkeit eines aus dem

  • VG Bayreuth, 28.11.2022 - B 7 K 22.245

    Inverkehrbringungsverbot, Cannabidiol (CBD), neuartige Lebensmittel, Aroma

    Der Kläger hat durch seinen Prozessbevollmächtigten am 07.03.2022 Klage gegen den Bescheid erhoben und einen Eilantrag (Az. B 7 S 22.244) gestellt.

    Seine Klage hat er wie folgt begründet (vgl. Gerichtsakte (im Folgenden: GA) zum Verfahren B 7 S 22.244, Bl. 37 ff.): Aus den in der Akte befindlichen Gutachten des LGL sei nicht ersichtlich, dass es sich bei allen Präparaten überhaupt um Lebensmittel handeln solle.

    Die Beklagte hat den Antrag gestellt (vgl. GA zum Verfahren B 7 S 22.244, Bl. 54 ff.):.

  • VG Würzburg, 10.11.2023 - W 8 K 23.340

    Anfechtungsklage, Maqui-Augen-Kapseln für Menschen, Nahrungsergänzungsmittel mit

    Entscheidungserheblich ist allein, ob das hier relevante Endprodukt die Merkmale eines neuartigen Lebensmittels erfüllt (VG Potsdam, B.v. 11.7.2022 - 6 L 831/20 - juris Rn. 86 f.; VGH BW, B.v. 22.6.2022 - 9 S 1003/22 - juris Rn. 18 f.; LG Düsseldorf, U.v. 10.6.2022 - 38 O 46/20 - juris Rn. 28; VG Bayreuth, B.v. 11.4.2022 - B 7 S 22.244 - juris Rn. 73; VG Trier, U.v. 11.3.2022 - 6 K 3630/21.TR - juris Rn. 25 f.; VG Mainz, B.v. 23.3.2021 - 1 L 85/21.MZ - juris Rn. 63. Kritisch Meyer/Ciric, ZLR 2022, 686, wonach zum einen im Rahmen der Nr. iv) der Herstellungsvorgang nicht zu berücksichtigen ist und zum andern auf den einzelnen Stoff abzustellen ist; siehe dazu aber auch den Hinweis auf einen möglichen Interessenkonflikt des einen Autors gemäß der Sternchenfußnote; vgl. auch VG Hannover, B.v. 18.11.2019 - 15 B 3035/19 - juris Rn. 24; VG Cottbus, B.v. 8.1.2020 - 3 L 230/19 - juris Rn. 18, 25).
  • VG Würzburg, 16.03.2023 - W 8 E 23.186

    Maqui-Beeren-Extrakt als Bestandteil eines Nahrungsergänzungsmittels

    Entscheidungserheblich ist allein, ob das hier relevante Endprodukt die Merkmale eines neuartigen Lebensmittels erfüllt (VG Potsdam, B.v. 11.7.2022 - 6 L 831/20 - juris Rn. 86 f.; VGH BW, B.v. 22.6.2022 - 9 S 1003/22 - juris Rn. 18 f.; LG Düsseldorf, U.v. 10.6.2022 - 38 O 46/20 - juris Rn. 28; VG Bayreuth, B.v. 11.4.2022 - B 7 S 22.244 - juris Rn. 73; VG Trier, U.v. 11.3.2022 - 6 K 3630/21.TR - juris Rn. 25 f.; VG Mainz, B.v. 23.3.2021 - 1 L 85/21.MZ - juris Rn. 63. Kritisch Meyer/Ciric, ZLR 2022, 686, wonach zum einen im Rahmen der Nr. iv) der Herstellungsvorgang nicht zu berücksichtigen ist und zum andern auf den einzelnen Stoff abzustellen ist; siehe dazu aber auch den Hinweis auf einen möglichen Interessenkonflikt des einen Autors gemäß der Sternchenfußnote; vgl. auch VG Hannover, B.v. 18.11.2019 - 15 B 3035/19 - juris Rn. 24; VG Cottbus, B.v. 8.1.2020 - 3 L 230/19 - juris Rn. 18, 25).
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